Die Ausgangssubstanzen
Das Repertoire an Ausgangssubstanzen ist regelrecht unendlich, denn man kann wirklich aus fast allem ein homöopathisches Mittel herstellen. Das beginnt bei Giften, geht über Metalle, Mineralien bis hin zu einfachsten Wiesenpflanzen. Der Übersichtlichkeit halber sind sie in fünf Gruppen unterteilt:
Pflanzliche Arzneistoffe, das heißt man kann aus jeder Pflanze zum Beispiel getrocknet oder auch frisch eine homöopathische Arznei herstellen. Wie die Pflanze genutzt wird ist jedoch unterschiedlich, zum Beispiel kann man nur die Blüte oder nur die Blätter nehmen, es kann auch die ganze Pflanze von Nutzen sein, das hängt ganz davon ab, welcher Teil die Wirkstoffe beinhaltet, die gebraucht werden.
Tierische Ausgangsstoffe, dabei kann es sein, dass der gesamte Organismus benutzt wird, aber oft wieder nur ein Produkt, wie zum Beispiel das Schlangengift. Weiterhin finden zum Beispiel die Honigbiene, der Tintenfisch und die Klapperschlange eine Verwendung als Arznei.
Anorganische Arzneistoffe. Auch diese Ausgangsstoffe sind in Hülle und Fülle vorhanden, darunter zählen zum Beispiel metallische (Gold, Zink) und nichtmetallische (Nitrate, Sulfate, Chloride) Substanzen.
Organische Verbindungen. Darunter sind komplexe Verbindungen zu finden, wie zum Beispiel Essigsäure.
Nosoden. Dies ist eine ganz eigene Gruppe. Es werden Sekrete oder Gewebeteile menschlicher oder tierischer Herkunft verwendet, die vor allem Krankheitsprodukte darstellen.
Diese Vielfalt zeigt natürlich auch, dass eine genauso große Menge an Krankheiten geheilt werden kann, denn wie bereits beschrieben wirkt sich eine Krankheit auf jeden Menschen anders aus (was die Symptome angeht). Aus diesem Grund ist es auch schwer wirklich alle Krankheiten zu heilen, da noch lange nicht alle Möglichkeiten der Mittelherstellung (Ausgangssubstanzen) gefunden sind.
Die Herstellungsverfahren
Das genaue Herstellungsverfahren ist ebenfalls von Hahnemann erfunden worden und im HAB (Homöopathisches Arzneibuch) festgehalten. Als ersten Schritt muss die Urtinktur (Ausgangssubstanz für die weitere Potenzierung) hergestellt werden, welche zu gleichen Teilen aus Presssaft und Äthanol besteht. Dabei ist das Äthanol der sogenannte Arzneiträger. Nachdem die Pflanzen oder Pflanzenteile (nur als Beispiel) gesäubert sind werden sie gepresst, sodass der Presssaft entsteht. Dieser wird wiederum mit dem Äthanol vermischt, damit er nicht verschimmelt. Dieses Gemisch wird dann mindestens fünf Tage bei einer bestimmten Temperatur verschlossen stehen gelassen und dann filtriert. Es gibt auch die Möglichkeit die Ausgangssubstanzen mit Alkohol zu mischen. Die Flüssigkeit, die übrig bleibt nennt man Filtrat oder auch Urtinktur. Dieses Verfahren ist aber nur mit Pflanzen möglich, doch was ist mit den anderen? Für zum Beispiel Salze oder Säuren kann man eine Lösung herstellen. Eine Lösung ist ein Gemisch aus Ausgangssubstanz und Arzneiträger. Für feste Stoffe ist jedoch die Trituration von Nöten. Bei diesem Verfahren wird die Ausgangssubstanz mit Milchzucker verrieben. Die Herstellung selber ist jedoch nicht ganz so einfach, wie bei den beiden vorhergehenden, denn hier gibt es drei Arbeitsgänge, die eine ganze Stunde beanspruchen. Als erstes wird ein Drittel des Milchzuckers auf einem Porzellanmörser verrieben. Anschließend kommt der Arzneigrundstoff dazu und beide werden sechs Minuten lang verrieben, vier Minuten mit einem Porzellanspatel geschabt, wieder sechs Minuten gerieben und wieder vier Minuten geschabt. Nun kommt das zweite Drittel des Milchzuckers hinzu und es wird wieder verrieben und geschabt. Das selbe geschieht danach noch mit dem dritten Drittel. Das nun entstandene Pulver wird wie in den vorhergehenden Verfahren vermischt.
Das Potenzieren Der zweite Produktionsschritt ist nun das Potenzieren. Dieser Vorgang sorgt erst dafür, dass das Mittel seine heilenden Kräfte erhält. Um dies zu erreichen wird der Ausgangsstoff verdünnt und ihm anschließend durch schütteln oder verreiben Energie zugeführt. Das Verschütteln oder Verreiben ist laut Hahnemann von großer Bedeutung, denn es setzt verborgene dynamische Kräfte in der Substanz frei, ohne die das Mittel wirkungslos wäre. Bevor die eigentliche Potenzierung erklärt wird ist noch eine kleine Übersicht von Nöten:
Es gibt drei verschiedene Lösungsverhältnisse: Die C-,D- und Q- beziehungsweise LM-Potenz. Das D steht für dezimal weshalb auch das Verdünnungsverhältnis (VV) 1:10 beträgt. Das C steht für centesimal und das VV ist 1:100. Das Q ist die Abkürzung für quinquagiesmillesimal und LM eine Flasche Schreibweise für das lateinische 50 000, woraus sich für beide das VV von 1 : 50 000 ergibt.
Zum Beispiel entsteht eine D1 (1 steht für erste Verdünnung) mit flüssigem Arzneiträger, wenn man einen Teil der Urtinktur mit neun Teilen Wasser-Äthanol-Gemisch verdünnt. Die zufuhr von Energie erfolgt anschließend durch zehn Verschüttelungsschläge per Hand auf harten, elastischen Untergrund in einer zwei-drittel vollen Flasche. Ab einer bestimmten Potenz müssen dann jedoch Maschinen verwendet werden.
Die Arzneimittelprüfung
Bevor Mittel benutzt werden können werden sie der Arzneimittelprüfung unterzogen. Bei dieser Überprüfung der Arznei wird nach festen Regeln vorgegangen, was auch Hahnemann im Organon vorgab: „Also genau, sorgfältig genau, müssen die Arzneien, von denen Leben und Tod, Krankheit und Gesundheit der Menschen abhängen, von einander unterscheiden und deshalb durch sorgfältige, reine Versuche auf ihre Kräfte und wahren Wirkungen im gesunden Körper geprüft werden...“. Um die Wirkung eines Mittels herauszufinden müssen diese nun an Testpersonen verabreicht werden, bei denen sowohl das Alter, als auch das Geschlecht verschieden vertreten sein muss. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass die Testpersonen gesund sind , sie die Arznei zuverlässig einnehmen und die Symptome dokumentieren (die Probanten wissen nicht, welches Mittel sie nehmen). Dabei wird nach einem Prüfplan verfahren, welcher zum Beispiel die Einnahmehäufigkeit, die Einnahmezeiten und die Potenz der Arznei festlegt. Die Untersuchung kann nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die Beschreibungen sehr detailliert sind, was nicht immer einfach ist, denn man muss für jede wahrgenommene Veränderung erst mal die passenden Worte finden. Notiert wird die Art der Empfindungen, wann sie auftreten, wie sie sich entwickeln, wo sie zu spüren sind, die Modalitäten (zum Beispiel Verschiebung oder Verstärkung des Schmerzes) und alle Begleitumstände. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: „Die Kopfschmerzen beginnen plötzlich, pulsierend, oft nur rechtsseitig, die Hände und Füße sind eiskalt. Der Kopf fühlt sich an, als ob er platzen wollte. Licht, Erschütterung, Bücken und Bewegungen verschlimmern den Schmerz stark“. Nach diesem schriftlichen Bericht erfolgt noch ein Gespräch mit dem Prüfungsleiter, um die Daten zu präzisieren und zu objektivieren. Bevor nun das Mittel in das Materia Medica (Buch, in dem alle homöopathischen Mittel mit ihren Wirkungen aufgeschrieben sind) gelangt werden weitere Prüfungen zum Vergleich durchgeführt, denn man kann die Wirkung eines Mittels nicht an einer Testperson festmachen.
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